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   BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04   

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https://dejure.org/2004,3814
BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 (https://dejure.org/2004,3814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 2 und 3, § 132 Abs. 2
    Betragshöhe; Ermittlung; Berechnung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk; Sachaufklärung; Spruchreife; Vorausleistungsbetrag.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 2 und 3, § 132 Abs. 2
    Berechnung; Betragshöhe; Ermittlung; Neuberechnung; Rechenvorgang; Rechenwerk; Sachaufklärung; Spruchreife; Vorausleistungsbetrag

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Baubeschränkungen bei Festsetzung der Geschossflächenzahlen in einem unbeplanten Innenbereich durch eine Beitragssatzung; Verstoß gegen die Grundsätze der Verwaltungspraktikabilität und Typengerechtigkeit durch Auslegung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 3; ; VwGO § 132 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 2, 3 § 132 Abs. 2
    Ermittlungen des Gerichts zur Neuberechnung eines Geldbetrages bei Änderung des Verwaltungsaktes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2874 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 826
  • DVBl 2005, 854
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04
    Hat ein Gericht über die Änderung eines Verwaltungsakts zu entscheiden, der einen Geldbetrag festsetzt, so ist es nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - und in Abgrenzung zur (fristgebundenen) Möglichkeit der "Zurückverweisung" der Sache an die Behörde gemäß § 113 Abs. 3 VwGO - lediglich dazu berechtigt, die Neuberechnung des Geldbetrages als solche der Behörde zu überlassen (vgl. bereits BVerwGE 87, 288 ); notwendige Ermittlungen zu den für die Neuberechnung maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen hat das Gericht hingegen selbst vorzunehmen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Januar 1991 (BVerwG 8 C 14.89 - BVerwGE 87, 288 ) zu den Anwendungsvoraussetzungen der genannten Norm erläuternd Stellung genommen.

    Wie schon im Wortlaut des Satzes 2 zum Ausdruck kommt, liegt der Unterschied zur Regelung des § 113 Abs. 2 Satz 1 VwGO allein darin, dass das Gericht den Vorgang der Neuberechnung der Behörde überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 a.a.O.; Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 113 Rn. 40 f.; Schmidt in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 113 Rn. 12).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2004 - 10 B 25.04
    b) Die gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (BVerwG 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100) ist schon nicht schlüssig dargetan.
  • VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22

    Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet

    Denn diese Möglichkeit besteht nicht für eine Aufklärung solcher Umstände, die der Berechnung der Betragshöhe vorgelagert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 -, juris, Rn. 18).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08

    Inhaltliche Reichweite der Rechtskraft von Urteilen, die einer Behörde die

    Zur Bedeutung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 - (HSGZ 2005, 71 f.) aus:.
  • VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06

    Beitragsbemessung, Grundfläche Als Bemessungsfaktor, Straßenbeitrag,

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 13. Dezember 2004 entschieden hat (u. a.: Beschluss im Verfahren 10 B 25.04, KStZ 2005, 99), darf für einen Ausspruch nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO der Behörde nur die Neuberechnung als solche überlassen werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.02.2017 - 1 L 181/12

    Anfechtung eines Bestimmungsurteils i.S.d. § 113 Abs. 2 VwGO.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Dezember 2004 - 10 B 25.04 - ist von seinem Sachverhalt her nicht vergleichbar.
  • VGH Hessen, 08.02.2005 - 5 TG 3493/04
    Im Übrigen hat inzwischen das Bundesverwaltungsgericht gerade diese Übertragung der Ermittlung auf die Gemeinde im genannten Urteil des Senats aufgehoben und das Verfahren zur eigenen Ermittlung der baulichen Ausnutzbarkeit an den Senat zurückverwiesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 -10 B 25.04 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2019 - 1 LZ 926/17

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten: Voraussetzungen für ein Bestimmungsurteil

    Insoweit unterliegt die grundsätzliche gerichtliche Verpflichtung, die Sache spruchreif zu machen, keinen Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 23.12.2004 - 10 B 25/04 -, juris Rn. 16; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 113, Rn. 343; Schoch/Schneider/Bier/Riese, VwGO, Stand Februar 2019, § 113, Rn. 166).
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